FAQ

Herr Petrogalli, Sie sind der Geschäftsführende Gesellschafter des Gesundheitshaus Petrogalli GmbH im schwäbischen Ellwangen. Wie lange gibt es Ihren Handwerksbetrieb?

Vor fünfzehn Jahren habe ich mich in die Selbständigkeit gewagt. Ich arbeite seit 1981 als Orthopädietechniker. Meinem Anspruch einer optimalen Versorgung meiner Patienten und die Umsetzung meiner innovativen Ideen konnte ich nur mit einem eigenen Team realisieren. Heute beschäftigt unser Familienbetrieb mehr als dreißig Mitarbeiter in der Reha, der Orthopädietechnik und dem Verkauf.

 

Die Schuheinlage halluXcorrect ist eine solche Innovation. Wie ist sie entstanden?

Die Idee ist über Jahre gereift. Seit 2013 fertigen wir diese Einlagen für regionale Kunden. Bereits in diesem Jahr wurde das Patent angemeldet.

Viele dieser halluXcorrect-Einlagen werden bereits von zufriedenen Kunden getragen. Das Produkt ist also kein Neuprodukt, sondern eine ausgereifte, bereits angewendete Lösung unseres Meisterbetriebes. Deshalb haben wir uns zu dem Schritt entschieden, diese auch außerhalb unseres Einzugsbereichs zu vertreiben.

Das Gesundheitshaus Petrogalli hat diese hochwertige Einlage speziell für Patienten mit einem Hallux Valgus-Leiden entwickelt. Was ist das Besondere an den ausgesuchten hochwertigen Komponenten? 

Wir sind ein ISO 13485-zertifizierter Handwerksbetrieb. Für dieses handwerkliche Qualitätsprodukt wurden deshalb hochwertige Materialien ausgesucht, die optimal der Korrektur und der Entlastung der Großzehe dienen.

Das dreischichtige Material mit unterschiedlichen Härten sorgt für eine optimale Abstimmung auf Ihren Fuß:

Weich in den Bereichen, in denen er entlastet werden muss.

Hart in den Zonen der Einlage, in denen die Korrektur erfolgen soll.

 

Auffallend ist der versetzbare Steg. Was ist seine Funktion?

Der versetzbare Zehenzwischensteg ist eine Besonderheit.

Er hält die Großzehe in einer Korrekturstellung. Eine individuelle Anpassung erfolgt durch problemloses Versetzen. Einfach von der Klettunterlage lösen und Ihren Bedürfnissen nach neu fixieren.

 

Also einfach in die Schuhe einlegen und los?

Geben sie den Füßen Zeit! Belassen Sie den Zehenzwischensteg zu Beginn erst wenige Tage in einer neutralen Position. Dies schafft einen angenehmeren Tragekomfort, da sich Ihre Füße an die Einlage gewöhnen.
Anschließend sollten Sie den Zehentrennsteg langsam in die gewünschte Korrekturstellung für den Großzehen bringen.

 

Und so korrigiert sich die Position des Großzehs?

Nicht nur. Die Großzehenaußenroation wird ebenfalls durch die schräge Ebene gefördert. Es entsteht die gewünschte, sanfte Gegendrehung.

 

Welche Funktion haben die Wölbungen auf dem Mittelteil der halluXcorrect-Einlage?

Zwei Effekt werden erzeugt, die zur Entlastung der Großzehe führen.

Das muss ich jetzt mit etwas „Fachchinesisch“ erklären:

Der im mittleren Bereich der Einlage fest angebrachte Spot (Wölbung) unter dem Großzehenballen, schiebt diesen nach innen und entlastet das Quergewölbe.

Die Stufe und die Pellotte hinter den Mittelfussköpfchen entsperrt das Quergewölbe zusätzlich.

 

Wie nennt man die Erhöhung im Zehenbereich? Welchen Vorteil bringen sie für den Patienten?

Diese sogenannten Zehenbänkchen haben eine wichtige Funktion für das Wohlbefinden des halluXcorrect-Trägers!

Zehenbänkchen für die Zehen entlasten nicht nur diese, sondern korrigieren die Körperhaltung. Eine Erleichterung für Knie, Hüfte und Rücken sind das gewünschte, spürbare Ergebnis.

 

Ist die halluXcorrect-Einlage auch ohne den Zehenzwischensteg einsetzbar?

Falls man den Zehenzwischensteg nicht nutzen will, erfolgt zwar keine wesentliche Korrektur der Großzehenposition, jedoch wir die Großzehe schmerzlindern entlastet.

 

Kann der Kauf der halluXcorrect-Einlage erstattet werden?

Diese Einlagen werden von einigen Krankenkassen teilweise erstattet. Da wir uns im Onlineversand aber nicht um die Abrechnung der Rezepte kümmern können, müsste der Patient dies direkt mit seiner Krankenkasse klären.
Eine Garantie einer Kostenübernahme können wird nicht geben, denn die Erstattung liegt im Ermessen jeder Krankenkasse.